Der tauchsportärztliche Gesundheitscheck
Sollten gesundheitliche Gründe ein sicheres Tauchen gefährden, kann ein Unfall im schlimmsten Fall bereits beim ersten Tauchgang mit einem Atemgerät eintreten. Dies gilt im Übrigen selbst für Übungen im Hallenbad mit einer geringen Wassertiefe! Hat man sich zu einer Ausbildung zum Gerätetaucher entschieden, sollte die taucherärztliche Untersuchung vor dem ersten Tauchgang mit einem Presslufttauchgerät erfolgen. Die Untersuchung wird bei unter 40jährigen alle zwei Jahre und danach jährlich wiederholt.
Welcher Arzt führt die Untersuchung durch?
Grundsätzlich darf jeder Arzt ein Attest für den Tauchsport ausstellen. Die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) e.V. hat Untersuchungsformulare konzipiert, die eine Richtlinie für den Gesundheitscheck bilden.
Wer sollte nicht tauchen?
Tauchen als Freizeitsport sollte Freude und positive Erlebnisse vermitteln. Unfälle, unter Umständen mit lebenslangen Folgeerscheinungen, können das Leben jedes Menschen einschneidend verändern. Aus diesem Grund sollte sich jeder, der aus gesundheitlichen Gründen nicht ausreichend fit für den Tauchsport ist, für eine andere Sportart entscheiden. Zu bedenken bleibt dabei, dass die Fitness zum Tauchen einen Unfall niemals völlig ausschließen kann und daher nicht als Freifahrtschein für unverantwortliches Tauchen zu verstehen ist.
Auch für Menschen mit gesundheitlichen Problemen, die an den üblichen Tauchsportaktivitäten nicht teilnehmen können, gibt es heutzutage die Möglichkeit, zu tauchen. Hierzu bedarf es aber speziell ausgebildeter Betreuer (z.B. IHAD) sowie einer ausführlichen medizinischen Begutachtung durch einen erfahrenen Taucherarzt.
Personen, die unter den nachfolgend aufgelisteten Erkrankungen leiden, sollten nicht tauchen.
Bitte beachten, dass diese Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und das Urteil des untersuchenden Arztes immer maßgebend ist!
Adressen
Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) e.V.
Geschäftsstelle
Dunantring 58
65936 Frankfurt/M.
Tel. 069-342498
VDST e.V. Bundesgeschäftsstelle
Berliner Str. 312
63067 Offenbach
Montag - Donnerstag von 9.00 h - 16.30 h
Freitags von 9.00 h - 15.00 h
Tel.: 069-981902-5,
Fax: 069-981902-98
vdst.ev@vdst.de